Ausbildungen im Rettungsdienst | |
Rettungsassistent | |
Aufgaben: |
Am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchführen
Lebenswichtige Körperfunktionen beobachten/wiederherstellen/aufrechterhalten Transportfähigkeit herstellen |
Ausbildung: |
Die Ausbildung gliedert sich in mehrere Blöcke:
- Theoretische Ausbildung - Klinische Ausbildung - Rettungswachenpraktikum |
Theoretische Ausbildung (mind. 780 Stunden): |
200h Allgemeine medizinische
Grundlagen
200h Allgemeine Notfallmedizin 170h Spezielle Notfallmedizin 140h Organisation und Einsatztaktik 60h Berufs-, Gesetztes- und Staatsbürgerkunde 10h Einführung in die Ausbildung im Krankenhaus |
Klinische Ausbildung (mind. 420 Stunden): |
60h Allgemeine
Pflegestation, Gynäkologie, Geburtsstation
60h Notaufnahme 180h Operationsbereich, Anästhesie 120h Intensivstation, Wachstation |
Praktische Ausbildung (mind. 1600 Stunden): |
1600h Praktische Tätigkeit,
Annerkennungsjahrauf einer Rettungswache
50h Begleitende Pflichtausbildung an einer RD-Schule |
Rettungssanitäter | |
Aufgaben: |
Assistenz des Notarztes und des Rettungsassistenten
Lebenswichtige Körperfunktionen wiederherstellen/aufrechterhalten Transportfähigkeit herstellen |
Ausbildung: |
Die Ausbildung gliedert sich in 4 Blöcke:
- Block 1 (160h) - Block 2 (160h) => nach 80h Rettungshelfer - Block 3 (160h) - Block 4 (40h) |
Block M1 (160 Stunden): |
Theorie
Anatomie und Physiologie Krankheitslehre Spezielle notfallmedizinische Maßnahmen Rettungsdienstorganisation und Einsatztaktik Gesetzeskunde Grundlagen der Hygiene und Desinfektion Funktheoretische Grundlagen und Funkeinweisung |
Block M2 (160 Stunden): |
Klinikpraktikum
OP, Anästhesie, Ambulanz, Gynokologie 80h in auf der Intensivstation/Notaufnahme 80h in der Anästhesie/Ausfwachraum/OP |
Block M3 (160 Stunden): |
Rettungswachenpraktikum
Einsatz auf RTW/KTW/NAW Anleitung durch erfahrenen Rettungsassistenten |
Block M4 (40 Stunden): |
Prüfung
Wiederholung der Theorie, Übungsbeispiele Schriftliche Prüfung Prüfung in kardio-pulmonaler Reanimation Staatliche Abschlußprüfung |
Rettungshelfer | |
Aufgaben: |
Fahrer im Rettungsdienst/Krankentransport
Rettungsassistenten und Rettungssanitäter unterstützen Maßnahmen zur Aufrechthaltung der Vitalfunktionen auch selbstständig durchführen |
Ausbildung: |
Die Ausbildung zum Rettungshelfer in in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen entspricht die Ausbildung
im theoretischen Teil (160h M1) der Ausbildung zu Rettungssanitäter
(s.o.)
Für der praktischen Teil sind jeweils 40h Intensivstation/Notaufnahme und 40h Anästhesie/OP/Aufwachraum notwendig. Auf den meisten Rettungswachen wird ausserdem verlangt, dass die ersten 80h rettungswachenpraktikum bereits absolviert worden sind. |
Prüfung: |
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Schriftliche Prüfung Mündlich-praktisch kombinierte Prüfung |
Lehrrettungsassistent | |
Aufgaben: |
Ausbildung von angehenden Rettungsasistenten.
Betreunug der Auszubildenden auf der Lehrrettungswache. |
Voraussetzungen: |
Vollendung des 24. Lebensjahres
Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" mind. 2-jährige praktische Erfahrung im Rettungsdienst kein schuldhaftes Verhalten, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit des Rettungsassistenten ergibt.(Pol. Führungszeugnis) |
Ausbildung (120 Stunden): |
Rechtsgrundlagen
Pädagogik/Andragogik (Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung) Soziales Management |
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